Hallo,
BGH bestätigt Haftungspflicht für Website-Betreiber
Am 13.11.2009 wurde folgendes Urteil gesprochen
Aktenzeichen I ZR 166/07
hier ging es zwar um Rezeptfotos, aber es betrifft generell
eingebrachte Fotos von Usern in Foren, wofür sie entweder nicht das
Urheberrecht, oder die Erlaubnis zu haben.
Das heisst mit anderen Worten, wenn nun ein User ein Foto im Forum uploadet, dann
ist der Forenbetreiber dazu verpflichtet, dieses zu überprüfen. Es
reicht nicht aus, das ein Hinweis auf Urherberrechtsverletzungen in den
Regeln oder AGB steht.
Da wir nun nicht alle Bilder überprüfen können und wollen,

werde ich ein Infofeld bei jedem neuen Thema hinzugefügen, wo wir uns als
Forenbetreiber diesbezüglich distanzieren, die Verantwortung für
Fremduploads zu übernehmen.
Eine andere Alternative wäre, das vor jedem Upload ein Hinweis
angezeigt wird, das Urheberrechtsverletzungen nicht
vom jeweiligen Forenbetreiber selbst kontrolliert werden können, und der
Uploader selbst für etweiige Schäden oder Klagen Haftung zu
tragen hat.
Diese müssten dann immer erst bestätigt werden.
Das fände ich aber zu nervig!